PDF unterschreiben
Zeichnen oder tippen Sie Ihre Unterschrift und platzieren Sie sie auf Ihrer PDF.
Selbst prüfen
- Öffnen Sie die Entwicklerwerkzeuge Ihres Browsers (Taste F12) und wechseln Sie auf den Reiter „Netzwerk“.
- Wählen Sie Ihre Datei aus und starten Sie die Verarbeitung.
- Sie sehen Anfragen für Programmteile dieser Website, Werbung und Statistik, aber keine mit Ihrer Datei. Ein Upload würde als große POST- oder PUT-Anfrage mit der Dateigröße auftauchen.
PDF-Datei auswählen
Klicken oder Datei hierher ziehen
Maximum: 25 MB
So funktioniert's
PDF auswählen
Wählen Sie die PDF-Datei aus, die Sie unterschreiben möchten. Ihre Datei bleibt lokal in Ihrem Browser, kein Upload auf externe Server.
Unterschrift zeichnen oder tippen
Zeichnen Sie Ihre Unterschrift per Maus oder Touchscreen, oder tippen Sie Ihren Namen ein. Platzieren Sie die Signatur an der gewünschten Stelle.
Unterschriebene PDF herunterladen
Laden Sie Ihre unterschriebene PDF-Datei sofort herunter. Die Unterschrift ist fest im Dokument eingebettet und kann nicht mehr verschoben werden. Enthält die PDF bereits eine digitale Signatur, wird diese dadurch ungültig; das Werkzeug warnt davor.
Häufige Fragen
Wie verbindlich ist die Unterschrift?
Das Werkzeug setzt ein Bild Ihrer Unterschrift in die PDF. Das ist eine einfache elektronische Signatur (Art. 3 Nr. 10 eIDAS-Verordnung). Sie genügt, wo das Gesetz keine bestimmte Form verlangt, etwa bei formlosen Zustimmungen oder internen Freigaben. Sie erfüllt weder die Schriftform (§ 126 BGB) noch die elektronische Form (§ 126a BGB). Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) bekommen Sie nur über einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter. Mehr dazu im Ratgeber zur PDF-Unterschrift. Das ist keine Rechtsberatung.
Kann ich die Unterschrift zeichnen oder tippen?
Ja, beides ist möglich. Sie können Ihre Unterschrift freihand mit der Maus, einem Trackpad oder auf dem Touchscreen zeichnen. Alternativ tippen Sie Ihren Namen ein, er wird in einer festen Schreibschrift dargestellt.
Werden meine Dateien auf Servern gespeichert?
Nein. Ihre Dateien werden in Ihrem Browser verarbeitet und nicht auf einen Server hochgeladen. Die Website selbst lädt Werbung (Adition) und eine Reichweitenmessung (Umami); Einzelheiten in der Datenschutzerklärung. Auch Ihre Unterschrift wird nicht übertragen.
Auf welcher Seite wird die Unterschrift platziert?
Sie können frei wählen, auf welcher Seite und an welcher Position die Unterschrift platziert wird. Wählen Sie die Seitennummer und ziehen Sie die Unterschrift in der Vorschau an die gewünschte Stelle. Pro Durchgang setzen Sie eine Unterschrift.
So funktioniert's
-
1
PDF auswählen
Wählen Sie die PDF aus, die Sie unterschreiben möchten (bis 25 MB).
-
2
Unterschrift erstellen
Zeichnen Sie Ihre Unterschrift mit Maus oder Finger oder tippen Sie Ihren Namen in einer Schreibschrift.
-
3
Platzieren und herunterladen
Wählen Sie die Seitennummer oder „Letzte Seite“, ziehen Sie die Unterschrift an die richtige Stelle, passen Sie die Größe über die Ecken an und laden Sie die PDF herunter.
Wann brauchen Sie das?
Formlose Zustimmung
Angebote, Auftragsbestätigungen oder Vereinbarungen ohne gesetzliche Formvorschrift unterschreiben und per E-Mail zurückschicken.
Interne Dokumente
Freigaben, Protokolle oder Stundenzettel abzeichnen, bei denen eine einfache Unterschrift genügt.
Bestätigungen
Empfangsbestätigungen oder Übergabeprotokolle für den schnellen Versand per E-Mail.
Ihre Dateien bleiben in Ihrem Browser
Ihre Dateien werden in Ihrem Browser verarbeitet und nicht auf einen Server hochgeladen. Den Inhalt Ihrer Dokumente sehen wir nie. Die Website selbst lädt Werbung (Adition) und eine Reichweitenmessung (Umami); Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.
Häufige Fragen
Ist die Unterschrift rechtlich gültig?
Das Werkzeug setzt ein Bild Ihrer Unterschrift in die PDF. Das ist eine einfache elektronische Signatur (Art. 3 Nr. 10 eIDAS-Verordnung). Sie genügt, wo das Gesetz keine bestimmte Form verlangt. Sie erfüllt weder die Schriftform (§ 126 BGB) noch die elektronische Form (§ 126a BGB). Das ist keine Rechtsberatung.
Wann reicht die Unterschrift als Bild nicht?
Überall, wo das Gesetz die Schriftform verlangt, etwa bei der Kündigung eines Wohnraummietvertrags (§ 568 BGB). Dort hilft nur Papier mit eigenhändiger Unterschrift oder, wo das Gesetz es zulässt, eine qualifizierte elektronische Signatur. Bei der Kündigung oder Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses (§ 623 BGB), der Bürgschaftserklärung (§ 766 BGB) sowie dem Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis (§§ 780, 781 BGB) ist die elektronische Form ausdrücklich ausgeschlossen, auch eine qualifizierte Signatur genügt dort nicht. Was notariell beurkundet werden muss, etwa ein Erbvertrag (§ 2276 BGB) oder ein Grundstückskauf (§ 311b BGB), kann keine Signatur ersetzen.
Werden meine Dateien auf einen Server hochgeladen?
Nein. Ihre Dateien werden in Ihrem Browser verarbeitet und nicht auf einen Server hochgeladen. Den Inhalt Ihrer Dokumente sehen wir nie. Die Website selbst lädt Werbung (Adition) und eine Reichweitenmessung (Umami); Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.
Welche Signatur-Arten kann ich nutzen?
Zwei Arten: mit Maus oder Finger gezeichnet oder als Name in einer festen Schreibschrift getippt.
Kann ich mehrere Unterschriften in einem PDF setzen?
Pro Durchgang setzen Sie eine Unterschrift auf eine Seite. Für eine zweite Stelle laden Sie die unterschriebene PDF erneut und wiederholen den Vorgang.
Was passiert mit vorhandenen digitalen Signaturen?
Enthält die PDF bereits eine digitale Signatur, etwa von der Gegenseite, wird diese durch das Speichern ungültig. Unterschreiben Sie in diesem Fall nur eine Kopie oder klären Sie das Vorgehen mit dem Absender.
Funktioniert das auch auf dem Smartphone?
Ja. In aktuellen Mobilbrowsern (Safari auf iOS, Chrome auf Android) funktioniert das Werkzeug wie am Computer. Große Dateien brauchen auf älteren Geräten spürbar länger.
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